Die Landkreise haben eine umfangreiche Technische Aussattung für die Aufgaben des Katastrophenschutzes vorzuhalten. Welche Fahrzeuge und Einrichtungen aufzustellen sind regelt die Thüringeringer Katastrophenschutzverordnung aus 201ThürKatSVO). So sind im Landkreis Sonneberg eine Führungseinheit, zwei Einsatzzüge der Feuerwehr, der Gefahrgutzug und ein Sanitäts- und Betreuungszug aufzustellen.